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Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb


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Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
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Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
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Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb IPPNW, Presseerklärung, 17.11.2001

Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb

Fesselung und Helmkinnbügel können Tod provoziert haben. Mehrfacher Overkill.

Claus Metz, Mitglied der internationalen Ärzte für Frieden und in sozialer Verantwortung in Frankfurt hat die medizinischen Umstände des Todes des Abschiebehäftlings analysiert. Sein Ergebnis: "Durch die Fesselungstechnik wurde der untere Brustkorb rundum so eingeengt, dass es bereits in aufrechter Haltung - je nach Fesselzug - zu einer massiven Atemeinschränkung kam. Zusätzlich legen die Verletzungen von Ageeb nahe, dass der behelmte Kopf des Abschiebehäftlings mit besonders starkem Druck nach unten gepresst wurde und dabei der Helmverschluss die Halsorgane eingezwängt hat. Insgesamt ergab sich ein bedrückendes Bild einer mehrfachen Overkill-Option. Jedes einzelne Zwangsmittel hätte zum Tode führen können."

Die IPPNW fordert deshalb vom Bundesgrenzschutz bei erzwungenen Abschiebungen, Atem einschränkende Maßnahmen zu unterlassen. "Die sofortige Umsetzung dieser Forderung ist für die Gesundheit und das Leben der Abschiebehäftlinge unerlässlich", sagt Claus Metz. IPPNW-Ärzte wollen außerdem ab sofort unangemeldet Abschiebungen kontrollieren und den Abschiebebereich inspizieren. Letztere Forderung hat der Bundesgrenzschutz akzeptiert. Seit dem Tod Aamir Ageebs hat es am Frankfurter Flughafen drei weitere Fälle gewaltsamer Abschiebung mit Arztbegleitung, in zwei Fällen davon mit zwangsweiser Verabreichung von Beruhigungsmitteln, gegeben.

Aamir Ageeb starb am 28.05.1999, als er sich seiner Abschiebung während des Starts des Lufthansa-Flugs LH558 widersetzte. Der 30jährige Sudanese erstickte, als drei BGS-Beamte ihn mehrfach gefesselt in den Sitz pressten. Dies geht eindeutig aus dem rechtsmedizinischen Gutachten von Professor W. Eisenmenger vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München vom 01.06.2001 hervor. Beschriebene Todesursache dort: "positional asphyxia", zu deutsch lagebedingte Erstickung.

Claus Metz hat nun alle vorliegenden Gutachten und Berichte erneut analysiert und kommt zu Erkenntnissen, die über die Feststellung des rechtsmedizinischen Gutachtens hinaus gehen.

Danach waren Ageebs Handgelenke vor der Magengrube, seine Ellbogengelenke hinter dem Rücken eng verzurrt. Dadurch entstand eine zirkuläre Einengung des unteren Brustkorbrandes mit den waagerechten Unterarmen als Teil der Rundumfesselung. Die nicht mehr zu lockernden Plastikfesseln zwängten bereits in aufrechter Haltung den Brustkorb ein und bedingten eine Atemeinschränkung.

Ageebs Fesselung bestand insgesamt aus 11 Bindern, vermutlich Kabelbindern, einem ca. fünf Meter langem Seit und vier ca. zwei Meter langen Klettbändern mit Durchzugsösen, die zahlreiche Hautstriemen, zum Teil mit Blutergüssen hinterließen. Die Hautstriemen lassen vermuten, dass die Grenzpolizisten statt der zugelassenen acht Millimeter breiten Plastikhandfesseln mit guter Kantenabrundung möglicherweise scharfkantige schmälere Elektrokabelbinder verwendet haben. Auch das unstrittig verwendete Seil ist nach BGS-Angaben dienstlich nicht zugelassen.

Zur Verhinderung seines Schreiens zwangen die zwei nebensitzenden Grenzpolizisten Ageebs Oberkörper nach vorne. Die Münchner rechtsmedizinische Rekonstruktion belegt, dass dabei die gefesselten Hände zwischen den zusammengezurrten Oberschenkeln und der Magengrube mit enormer Hebelwirkung eingepresst wurden. Daraus folgerte die gleichzeitige Einschränkung der Zwerchfell- und Brustkorbbeweglichkeit, die je nach Beugewinkel bis zur völligen Atmungsunfähigkeit führte.

Die Brüche der drei obersten Rippen beidseits und des oberen Brustbeins wurden vermutlich vom scharfen Unterrand des Kinnbügels provoziert. Ein Beleg dafür, mit welch besonderer Brutalität Ageebs behelmter Kopf nach vorne gebeugt wurde. Zusätzlich legen sechs geometrische Striemen und ein vier bis fünf Zentimeter großer Bluterguss am linken, vorderen Halsansatz nahe, dass der Helmverschluss die Halsorgane eingezwängt hat.

Claus Metz kritisiert, dass die Folgen des Helmeinsatzes von den Rechtsmedizinern ebenso wenig geprüft wurde, wie die Zuordnung der zahlreichen Doppelstriemen an den Fesselungsstellen. Die Fesseln seien nur zum Teil sicher gestellt worden.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass jedes Zwangsmittel für sich bereits eine lagebedingte Erstickung hätten auslösen können. Nicht nur die Erstickungsmöglichkeit, auf die das Gutachten hingewiesen hat: Es sei denkbar, dass durch das Bedecken der Visieröffnung des Helms durch ein Kissen, von denen vier auf den Sitzen lagen, die Atmung behindert worden sein könnte. Dies ließe sich auch mittels der Decke vorstellen, mit denen die Beamten Ageebs Fesselung tarnten.

Claus Metz erinnerte daran, dass IPPNW-ÄrztInnen bereits zwei Jahre vor Aamir Ageebs Tod vergeblich um einen Termin bei dem Sprecher des BGS, Herrn Ludwig, gebeten hatten. IPPNW-Ärzte haben Ludwig mehrfach telefonisch über US-Untersuchungen zu lagebedingten Erstickungen informiert. Die amerikanischen Erkenntnisse seien im Bereich der hessischen Polizei seit dem 07.12.1998 und auch im Bundeskriminalamt (BKA) bekannt.